EuGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Framing

Autorin: Salmana Ahmed

Am 9. März 2021 hat der EuGH die Auffassung des BGH bestätigt, wonach das Framing eine öffentliche Wiedergabe gemäß Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29 EG (§ 15 Abs. 2 UrhG) darstellt, wenn der Rechtsinhaber zuvor beschränkende Maßnahmen gegen die Framing-Technik veranlasst hat (EuGH, Rs. C-329/19 – VG Bild-Kunst). 

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BGH-Entscheidung zu den Folgen der Nutzung eines Prominentenbildes zum Clickbaiting erwartet

Autor: Jona Outzen

+++GERADE VERMELDET+++ Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen.

Diese grellen Worte stehen im Mittelpunkt einer anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie haben die Abbildung von vier prominenten Persönlichkeiten übertitelt, von denen einer an Krebs erkrankt war. Hierüber wurde im verlinkten Artikel auch wahrheitsgemäß berichtet, doch ein Bezug zu den übrigen Personen auf dem Foto fehlte. Einer der Abgebildeten – ein bekannter Fernsehmoderator – hat daraufhin erfolgreich geklagt: Das OLG Köln gestand ihm wegen der Nutzung seines Bildes einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 20.000 € im Wege der Lizenzanalogie zu (OLG Köln, Urteil vom 28.05.2019 – 15 U 160/18).

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BVerfG: Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig

Autorin: Antonia Feneberg

Am 10.12.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass § 6a Abs. 2 S. 1 Antiterrordateigesetz (ATDG) mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und somit nichtig ist (Az. 1 BvR 3214/15). Die Antiterrordatei (ATD) wurde im Rahmen des ATDG 2006 eingeführt und dient als Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten insbesondere der Verhinderung von Terroranschlägen. Das ATDG a.F. erlaubte den Sicherheitsbehörden im Regelfall i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ATDG den Zugriff auf Grunddaten gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ATDG, wie Name, Geschlecht und Geburtsdatum. Ein Zugriff auf die erweiterten Grunddaten i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ATDG war lediglich in Eilfällen unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Bereits 2013 erachtete das BVerfG § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ATDG sowie weitere Vorschriften des ATDG als unvereinbar mit dem Grundgesetz (1 BvR 1215/07). Infolgedessen musste der Gesetzgeber die Normen überarbeiten.

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BGH: Geschäftsmodell von wenigermiete.de zulässig – Der Startschuss für verbraucherfreundliche Rechtsgestaltung durch Legal Tech?

Am 27. November fiel in Karlsruhe die erste Grundsatzentscheidung betreffend Legal Tech: Das Internetportal wenigermiete.de darf weiterhin die Ansprüche seiner Nutzer durchsetzen, so der VIII. Zivilsenat des BGH (Urt. V. 27.11.2019, Az. VIII ZR 285/18). In Frage stand die Vereinbarkeit der Tätigkeit des nach § 10 I 1 Nr. 1 RDG registrierten Inkassodienstleisters „LexFox GmbH“ (Betreiberin der Plattform) mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), im konkreten Fall die Verfolgung von Ansprüchen aus der sogenannten „Mietpreisbremse“ (§ 556d BGB). Mieter können über die Webseite von wenigermiete.de unverbindlich prüfen lassen, ob sie im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu viel bezahlen. Ist das Ergebnis positiv, können die Mieter ihre Ansprüche zur Durchsetzung an den Rechtsdienstleister „LexFox“ abtreten.

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Meinungsfreiheit sticht Netiquette – Facebook gefangen zwischen NetzDG und Grundrechtsbindung

Seit Anfang dieses Jahres gilt das umstrittene NetzDG, welches einen Mindeststandard an Persönlichkeitsschutz im Internet setzen soll. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hatte das Landgericht Bamberg am 18.10.2018 nun im Rahmen eines Eilantrags über die Löschung eines Kommentars über die „Erklärung 2018“ auf Facebook zu entscheiden. Diese Erklärung zur Einwanderungspolitik ist auch als Petition auf der Internetseite des Bundestages zu sehen.

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Die juristische Filterblase platzen lassen – re:publica!

Bei der re:publica ist für alle etwas dabei. Sei es das “Green Screen”-Bällebad, die Paartherapie mit dem Smartphone, oder Sascha Lobos Haarschnitt. Da stellt sich die Frage: Was ist die re:publica eigentlich? Eine Messe? Dafür liegt der Schwerpunkt zu sehr auf den Talks. Eine Konferenz? Auch nicht. Zuviel After-Party. So ganz genau lässt sich die re:publica nicht einordnen. Zwei Dinge sind den Teilnehmenden jedoch sicher: Ein überwältigend breiter Einblick in die Digitalpolitik und gute Laune.

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Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Das UrhWissG ist erst einmal durch

Auf den letzten Metern wurde es noch einmal spannend um das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UhrWissG). Ob es das Gesetz zur Abstimmung schaffen würde, war bis Dienstag ungewiss. Zu verhärtet schienen die Fronten. Die Kernstreitpunkte sind die Frage um einen Vorrang von Verlagsangeboten (den es nun nicht mehr geben wird) und die der Vergütung. An und für sich der „Klassiker“ im Urheberrecht: die Interessen der Nutzer stehen den Interessen der Rechteinhaber gegenüber. Eine absurde Wendung nahm die Diskussion zum UrhWissG allerdings, als die Presseverlage, von dem Gesetz nur peripher betroffen, sich in die Diskussion einmischten. Gestern, am letzten Sitzungstag des Bundestages in dieser Legislaturperiode, wurde das UhrWissG mit den Stimmen der Großen Koalition in kleinem Kreise angenommen. Die vorangegangene Debatte machte jedoch deutlich, dass, obgleich wir nun etwas Ruhe genießen können, der nächste Sturm nicht lange auf sich warten lassen wird. Weiterlesen

Die Netzwerke sollen (es) richten: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Seit einiger Zeit herrscht in der Öffentlichkeit eine rege Debatte über Hassrede in sozialen Netzwerken und die gesellschaftlichen Folgen, die damit einhergehen. Ein wirkungsvolleres Eindämmen von „hate speech“ und strafbaren Falschmeldungen im Netz war daher das Ziel des neuen Gesetzesentwurfs, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am 14. März diesen Jahres vorstellte: er kündigte das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz NetzDG, an. Weiterlesen

Streit um digitalen Nachlass – Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes

Der US-Konzern Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Kindes keinen Zugang zu dessen Benutzerkonto bei dem sozialen Netzwerk gewähren. Der Schutz der Kommunikation mit Dritten geht vor. Das entschied das Kammergericht Berlin Ende Mai in zweiter Instanz (Urt. v. 31.05.17, AZ 21 U 9/16). Mit dem Streit um den digitalen Nachlass könnte sich als nächstes der Bundesgerichtshof befassen Weiterlesen