Pro und Contra: Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Update)

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in aller Munde. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Regierung Merkel-II aus dem Jahr 2009 sieht die Einführung eines solchen Rechts für Presseverleger in dieser Legislaturperiode vor. Ein entsprechender Entwurf wurde inzwischen in den Bundestag eingebracht. Vor allem die Netz-Öffentlichkeit führt eine kritische Debatte um das Thema (siehe nur: Sascha Lobo).

Was genau ist ein Leistungsschutzrecht? Es ist ein subjektives Recht desjenigen, der Leistungen erbringt, die nicht schöpferischer Natur sind, aber im Zusammenhang mit der Verwertung urheberrechtlicher Werke stehen (bereits jetzt existieren Leistungsschutzrechte im deutschen UrhG in §§ 70 – 87e und 94 f. UrhG). Presseverlage schaffen keine urheberrechtlichen Werke; sie erbringen jedoch eine Redaktions- und Darstellungsleistung bei der Verwertung von urheberrechtlich geschützten Pressetexten im Internet. Diese Leistung finanzieren sie größtenteils über Werbung. Weiterlesen…

Pro und Contra: Erschöpfungsgrundsatz im digitalen Bereich

Dem Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht gemäß §§ 15 I Nr. 2, 17 I UrhG das ausschließliche Recht zur Verbreitung seines Werkes zu. Dieses Recht erschöpft sich jedoch in Bezug auf das Original oder Exemplare des Werks, wenn diese mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Europäischen Wirtschaftsraum veräußert wurden (§ 17 II UrhG). Der Erwerber kann dann seinerseits das Werkstück weiterveräußern. Der Erschöpfungsgrundsatz basiert auf dem Gedanken, dass der zur Verbreitung Berechtigte durch die erste Veräußerung eine Vergütung erhalten hat und damit der Zweck seines Verbreitungsrechts erreicht ist. Ganz alltägliche Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung von CDs und Büchern in Antiquariaten oder auf Flohmärkten werden so überhaupt erst möglich. Seit einigen Jahren wird diskutiert, ob und inwiefern dieser Grundsatz auf die Verbreitung digitaler Inhalte übertragbar ist. Weiterlesen…