Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist in aller Munde. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Regierung Merkel-II aus dem Jahr 2009 sieht die Einführung eines solchen Rechts für Presseverleger in dieser Legislaturperiode vor. Ein entsprechender Entwurf wurde inzwischen in den Bundestag eingebracht. Vor allem die Netz-Öffentlichkeit führt eine kritische Debatte um das Thema (siehe nur: Sascha Lobo).
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Pro und Contra: Erschöpfungsgrundsatz im digitalen Bereich
Dem Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht gemäß §§ 15 I Nr. 2, 17 I UrhG das ausschließliche Recht zur Verbreitung seines Werkes zu. Dieses Recht erschöpft sich jedoch in Bezug auf das Original oder Exemplare des Werks, wenn diese mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Europäischen Wirtschaftsraum veräußert wurden (§ 17 II UrhG). Der Erwerber kann dann seinerseits das Werkstück weiterveräußern. Der Erschöpfungsgrundsatz basiert auf dem Gedanken, dass der zur Verbreitung Berechtigte durch die erste Veräußerung eine Vergütung erhalten hat und damit der Zweck seines Verbreitungsrechts erreicht ist. Ganz alltägliche Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung von CDs und Büchern in Antiquariaten oder auf Flohmärkten werden so überhaupt erst möglich. Seit einigen Jahren wird diskutiert, ob und inwiefern dieser Grundsatz auf die Verbreitung digitaler Inhalte übertragbar ist. Weiterlesen…