Seit Anfang dieses Jahres gilt das umstrittene NetzDG, welches einen Mindeststandard an Persönlichkeitsschutz im Internet setzen soll. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hatte das Landgericht Bamberg am 18.10.2018 nun im Rahmen eines Eilantrags über die Löschung eines Kommentars über die „Erklärung 2018“ auf Facebook zu entscheiden. Diese Erklärung zur Einwanderungspolitik ist auch als Petition auf der Internetseite des Bundestages zu sehen.
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