Autor: Jona Outzen
+++GERADE VERMELDET+++ Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen.
Diese grellen Worte stehen im Mittelpunkt einer anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie haben die Abbildung von vier prominenten Persönlichkeiten übertitelt, von denen einer an Krebs erkrankt war. Hierüber wurde im verlinkten Artikel auch wahrheitsgemäß berichtet, doch ein Bezug zu den übrigen Personen auf dem Foto fehlte. Einer der Abgebildeten – ein bekannter Fernsehmoderator – hat daraufhin erfolgreich geklagt: Das OLG Köln gestand ihm wegen der Nutzung seines Bildes einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 20.000 € im Wege der Lizenzanalogie zu (OLG Köln, Urteil vom 28.05.2019 – 15 U 160/18).
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