Die juristische Filterblase platzen lassen – re:publica!

Bei der re:publica ist für alle etwas dabei. Sei es das “Green Screen”-Bällebad, die Paartherapie mit dem Smartphone, oder Sascha Lobos Haarschnitt. Da stellt sich die Frage: Was ist die re:publica eigentlich? Eine Messe? Dafür liegt der Schwerpunkt zu sehr auf den Talks. Eine Konferenz? Auch nicht. Zuviel After-Party. So ganz genau lässt sich die re:publica nicht einordnen. Zwei Dinge sind den Teilnehmenden jedoch sicher: Ein überwältigend breiter Einblick in die Digitalpolitik und gute Laune.

Die gute Laune müsste eigentlich schon beim ersten größeren Themenblock verschwinden. Das Thema Künstliche Intelligenz erlebt seinen zweiten Frühling. Den ersten Frühling gab es bereits in den 50ern und 60ern: Mit KI-Technologien konnten bisher ungelöste Probleme angegangen werden. Entsprechend groß waren die Erwartungen an das Potenzial von KI, aber die erhofften Durchbrüche blieben aus. Das Thema fiel in einen Winterschlaf. Erst mit Big Data gelangen weitere Durchbrüche, aber mit dieser Masse an Daten sind nicht nur Lösungen verbunden. Es wird ein neues Spektrum an Problemen geschaffen. So werden bestehende Ungerechtigkeiten (Rassismus, Sexismus) nicht aufgelöst. Vielmehr orientiert sich das von Big Data angetriebene Machine Learning an den vorhandenen Strukturen und Tendenzen in der Gesellschaft und verstärkt diese. Die Aktivistin, Whistleblowerin, Politikerin und ehemalige US-Soldatin Chelsea E. Manning appellierte deshalb im Opening Fireside Chat an eine erweiterte Verantwortung der Entwickelnden. Diese setzten sich vorwiegend aus einem bestimmten Teil der Gesellschaft zusammen. Es braucht nur eine Bilder-Suche von Händen, um die einseitige Repräsentation aufzuzeigen. Mit ausreichend Selbstreflexion und einem divers besetzten Entwicklungsteam können die Ungleichheiten angegangen werden.

Spannend war auch der Talk vom Publizistik- und Kommunikationswissenschafter Luca Hammer über Social-Bots. Social-Bots sind Programme, die Social-Media-Nutzerverhalten vortäuschen. Mit diesen sollen Meinungen oder gar Wahlen beeinflusst werden. Zwar sei vor allem Twitter von solchen Bots überflutet, aber oft werden vermeintliche Bots aus den falschen Gründen als solche erkannt. Zum Beispiel wird eine lange Nummer am Ende des Twitter-Namens gerne als “Bot-Beweis” herangezogen. Jedoch wird dieses Phänomen bei der Accounterstellung verursacht. Der Nutzer wählt einen kurzen Namen. Dieser ist bereits vergeben. Daraufhin schlägt Twitter den kurzen Namen mit einer langen Nummer vor. Hinter den vermeintlichen Bots stehen also oft andere Personen, die ihre Accounts eher flüchtig erstellt haben. Laut Luca Hammer sind wir von wirklich authentischen Social-Bots weit entfernt. Die gegenwärtigen Bots sind sehr leicht als solche zu erkennen. Beeinflusste Wahlkämpfe durch Bots: mehr Fiktion als Problem.

Ein wirkliches Problem haben fast alle mit dem Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Unter Nichtjurist*innen auf der re:publica (Journalist*in, Blogger*in, Influencer*in) besteht große Unsicherheit im Umgang mit Bildern, der Kennzeichnungspflicht oder persönlichen Daten.  Deshalb der Geheimtipp: der Talk zum Social-Media-Recht von den Rechtsanwälten Thorsten Feldmann und Henning Krieg. Zweiter Geheimtipp: Besser früh da sein. Die Veranstaltung genießt großen Andrang, weil es auch für Zuhörer mit juristischen Vorkenntnissen einige interessante Einblicke in die Praxis gibt: Zum Beispiel auf eigenen Social-Media-Accounts für das Land Baden-Württemberg Werbung machen, um ein Bier zu bekommen, ist (nach KG Berlin) nicht kennzeichnungspflichtig. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat auf der re:publica einen Stand. Wenn der Social-Media-Account des Landes Baden-Württemberg auf den eigenen Social-Media-Posts verlinkt wird, gibt es ein Freigetränk. Nach Einschätzung der beiden Rechtsanwälte fällt das Freigetränk noch unter die Erheblichkeitsschwelle. Deshalb ist der Post nicht kennzeichnungspflichtig.

Neben Freigetränken gibt es zwei gute Gründe für eine Teilnahme an der re:publica: als Speaker*in mit dem juristischen Fachwissen wird sinnvoll zum Diskurs beigetragen. Auf der anderen Seite der Bühne wird die Hörer*in mit den aktuellsten Rechtsproblemen konfrontiert. Zum Beispiel den rechtlichen Grenzen von KI-Programmen; oder ob die Guerrilla-Werbekampagne der Bundeswehr am Eingang der re:publica zulässig war oder nicht.

(M. Kr.)

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