Digitaler Straßenkampf oder Selbstverpflichtung im Netz – Wie entstehen Regeln im Netz?

Diesem hochgradig umstrittigen Thema widmete sich am 14. Mai 2014 eine Diskussionsveranstaltung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) in Kooperation mit dem unabhängigen Think Tank  iRights.Lab. Sie ist Teil des groß angelegten Projekts „Braucht Deutschland einen digitalen Kodex?“ und war bereits die dritte ihrer Art. Der Initiator DIVSI engagiert sich für einen offenen und transparenten Dialog über Vertrauen und Sicherheit im Netz. Insgesamt wurde die Veranstaltung von kurzen, bündigen und prägnanten Impulsvorträgen sowie Keynotes geprägt.

Keynotes

Nach einer kurzen Begrüßung durch Matthias Kammer, Direktor des DIVSI, Philipp Otto, Projektleiter und Partner beim iRights.Lab sowie der spontan eingesprungenen Staatsseketrärin Hella Dunger-Löper, wurde der Blick zunächst auf internationale Vorgaben und Problemstellungen bei Erschaffung von Internetregeln gelenkt. Frau Dr. Verena Metze-Mangold, Spzialwissenschaftlerin und Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, trug wesentliche Punkte für die Erstellung von Regeln im Netz vor. Um dem in der Diskussion bereits erreichten Fortschritt Rechnung zu tragen, sei es wichtig, die „Architektur“ des Internets besser zu verstehen. Nur so sei ein sich ständig im Wachstum befindlichen Sektor wie dieser zu regulieren. Dass sich noch so wenig getan habe, liege aber vor allem daran, dass man derart großen Herausforderungen nur mit klaren Forderungen entgegentreten kann und dies bisher nicht geschah.

Dem Vortrag folgte eine Keynote von Marina Weisband, Politikerin und ehemalige Geschäftsführerin der Piratenpartei. Sie widmete sich der Frage, wer die Macht im Netz besitze und wer sie haben sollte. Als Vorbereitung führte sie am vorangegangen Tag eine Twitter-Umfrage durch. Das Ergebnis konnte in zwei eindeutige Gruppen aufgeteilt werden: Konzerne und Staaten. Die Nationalstaaten seien jedoch ungeeignet, das Internet zu regeln, da es gravierende Unterschiede in den Ansichten zu verschiedenen Themen gebe – Paradebeispiel sei der Unterschied zwischen den USA und Deutschland in Hinblick auf den Datenschutz. Letztendlich habe derjenige die Macht, der die notwendige Infrastruktur liefere.

Teil I: “ Facebook vs. Verfassung – Selbstbestimmung und öffentlicher Raum”

Nach mehreren Denkanstößen in Form der Keynotes führte Dr. Jan-Hinrik Schmidt den Konflikt zwischen Selbstbestimmung und öffentlichem Raum im Internet aus. Dieser Konflikt sei durch drei wesentliche Punkte geprägt: die vernetzten sowie persönlichen Öffentlichkeiten, Beeinflussungen des Nutzerhandelns von verschiedenen Seiten sowie das Partizipationsparadox. Menschen hätten einen Drang, sich zu präsentieren, mit anderen Menschen zu kommunizieren und Teil der Öffentlichkeit zu werden. Diese Öffentlichkeit wird neuerdings durch eine persönliche Öffentlichkeit erweitert, die durch das zur Verfügung stellen von persönlichen Informationen entstehe. Insbesondere erläuterte Schmidt das Partizipationsparadox : Menschen strebten nach mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wollten mitbestimmen. Dennoch besäßen sie immer weniger Möglichkeiten zur Selbstbestimmung im Netz. Dies werde durch ein Abernten von Daten, der Ausbeutung unentgeltlicher Arbeit (z.B.  Meldung von unsachgemäßen Kommentaren) und dem Einhegen des Nutzers in kommerzialisierte und nicht demokratische Strukturen verursacht.

In dem darauffolgenden Streitgespräch zwischen Susanne Dehmel, Bereichsleiterin Datenschutz BITKOM e.V., und Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und jetziger Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), wurde diskutiert, inwiefern Grundrechte in sozialen Netzwerken gelten, ob sich die Anbieter an gegebene Regeln, wie beispielsweise die Datenschutzgesetze, halten, und ob die Selbstregulierung eine staatliche Regulierung ersetzen könne. Frau Dehmel erkennt die Selbstregulierung als sinnvolles Mittel an, sieht sie jedoch nur als „Co-Regulierung“ zu einem notwendigen staatlichen Reglement.

Zwischen den Veranstaltungsteilen wurde „Digitales – analog vorgetragen“. Salome Kammer, Sängerin und Schwester von Matthias Kammer, sowie Peter Ludwig, Pianist, präsentierten ihren „Chanson bizarre“, wie sie ihre Aufführung selbst tauften.

Teil 2: “Wundermittel Transparenz“

Der zweite Teil der Veranstaltung stand unter dem Thema „Wundermittel Transparenz“. Dieser Abschnitt des Abends setzte sich mit dem Lösungsansatz „Transparenz als Regulierungsmittel“ auseinander. Erforscht wurde der mögliche Nutzen von Transparenz für den Verbraucher – aber eben auch ihre Grenzen.

Zunächst hielt Dr. Till Kreutzer, Partner bei iRights.Lab, einen Impulsvortrag, der im Wesentlichen durch 3 Thesen geprägt war. Der erste Pfeiler seiner Rede war, dass Transparenz als ein generelles Rechtsprinzip wichtig und selbstverständlich sei. Die Offenlegung von wesentlichen Daten und Nutzungsbedingungen als grundsätzliches Prinzip des Rechtsverkehrs sei für Online-Anbieter also ein immer erforderliches Mittel und deshalb stets zu erwarten. Seine zweite These stellte die Ungeeignetheit von Transparenz als Regulierungsmittel in den Vordergrund. Der Nutzer erfährt zwar, was mit seinen Daten passiert – Einfluss nehmen kann er deswegen trotzdem nicht. Kreutzers Vorschlag ist, auf Regulierung zu setzen und Transparenz nur ergänzend hinzuzuziehen. Der dritte und letzte Grundgedanke seines Vortrags lautete „Transparenz ist in der digitalen Welt als Schutzinstrument häufig unwirksam“. Dies sei zum Beispiel dann der Fall,  wenn die Nutzer keine Ausweichmöglichkeiten hätten, sei es, weil es kein vergleichbares Produkt gebe oder weil die Bindung an ein konkretes Produkt zu groß sei.

An den Vortrag knüpfte das anschließende Streitgespräch zwischen Prof. Natali Hellberger, Institute for Information Law in Amsterdam, und Dr. Ralf Bremer, Google Deutschland, an. Hellberger bemängelte, dass Nutzungserklärungen für den Normal-User nicht verständlich seien. Es sei ungenügend, wenn der Gesetzgeber bloß Transparenz vorschreibe, nicht aber, wie diese hergestellt werden solle. Dem widersprach Bremer und verwies dazu auf die Bemühungen seitens Google. Marina Weisband fragte aus dem Publikum, wie man Nutzungsbedingungen laienverständlicher und nutzerfreundlicher gestalten könnte („Terms of Use for Dummies“). Till Kreutzer verwies auf die Creative Commons-Lizenzen, bei denen es auch stets eine simple Fassung gebe. Eine solche Umsetzung sei für z.B. Datenschutzerklärungen zwar deutlich schwieriger, aber seiner Ansicht nach nicht unmöglich.

Dieses Gespräch begründete das Ende des Abends, aus dem die Anwesenden viele interessante Impulse mitnehmen konnten.

(R.R., D.S)

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