Diskussionsveranstaltung: „Vergiss es, Du wirst mich nie wieder los – Sollte das Internet vergessen?”

Am vergangenen Donnerstag, den 26.03.2015, fand im altehrwürdigen Meistersaal nahe des Potsdamer Platzes in Berlin eine Diskussionsveranstaltung zum „Recht auf Vergessenwerden“ statt. Zahlreiche Experten und Interessierte aus verschiedensten Bereichen kamen zusammen, um über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai letzten Jahres und dessen Folgen zu diskutieren. Die Veranstaltung war Teil des Projekts „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“, das das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) bei dem unabhängigen Think Tank und Projektpartner der HLCI, dem iRights.Lab, in Auftrag gegeben hat.

Den Abend eröffnete Philipp Otto, Projektleiter und Partner des iRights.Lab, der die Anwesenden mit einem kurzen historischen Abriss zum Veranstaltungsort begrüßte. Nach einer weiteren kurzen Einführung von Matthias Kammer, dem Direktor des DIVSI, sprach die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Keynote über die gesellschaftliche Bedeutung von Erinnerung. Sie ging dabei in einem historischen Exkurs insbesondere auf die Unmöglichkeit ein, das Vergessen bei Menschen zu erzwingen oder ein solches zu verordnen. Aufgrund der engen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Anspruch auf Löschung von Links habe das EuGH-Urteil den Zugang zu Artikeln und Publikationen in angemessener Weise eingeschränkt.

Anschließend hielt Dr. Till Kreutzer, ebenfalls Partner des iRights.Lab, einen kurzen Vortrag, in dem er das Urteil des EuGH zusammenfasste und auf die Folgen der Entscheidung einging. Als maßgeblich für die folgende Diskussion hob er besonders das vom EuGH anerkannte Recht von Privatpersonen hervor, ihre Daten aus dem Suchindex von Google löschen zu lassen. Gerade die praktischen Auswirkungen dieses Rechts stellte er in den Fokus der Debatte: Die Entscheidung des EuGH sei unmittelbar verbindlich und endgültig – zumindest bis der Europäische Gesetzgeber anderweitig tätig werde. Die Veranstaltung sollte sich daher darauf konzentrieren, wie das Urteil für alle Beteiligten bestmöglich umgesetzt werden kann.

In der Folge standen zwei Streitgespräche auf dem Programm. Unter Moderation von Prof. Dr. Frank Überall, Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Köln, trafen zum einen Katharina Borchert von Spiegel Online und Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, zum Thema „Angriff auf die Informationsfreiheit?“ aufeinander. Zum anderen diskutierten Dr. Eva Flecken von Sky Deutschland und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, über die Frage „Unternehmen als Richter – ein Modell mit Zukunft?“.

Zwar sei Spiegel Online von gelöschten Verweisen weniger stark betroffen, als zunächst befürchtet, sagte Katharina Borchert. Die betroffenen Medien würden bei dem Löschverfahren durch Google aber unzureichend beteiligt. Der Internetriese gebe keine Informationen darüber heraus, von wem ein Löschungsantrag komme oder mit welchen Argumenten ein Verweis letztlich gelöscht werde. Vor diesem Hintergrund sei insbesondere problematisch, dass die ausdifferenzierte Rechtsprechung zur Abwägung mit Persönlichkeitsrechten umgangen werden könnte, wenn eine entsprechende Entscheidung allein Google als Privatunternehmen obliegen würde. Einigkeit erzielte sie mit Dr. Schröder dahingehend, dass Schiedsstellen als weitere Instanz eine sinnvolle Möglichkeit zur Regulierung darstellen könnten. Letzterer gab sich zuversichtlich, dass ein entsprechender Vorschlag der Bundesregierung auf europäischer Ebene durchgesetzt werden könne.

Staatssekretär Kelber bestätigte im zweiten Streitgespräch diese Zuversicht und ergänzte, dass dabei eine Möglichkeit zur Stellungnahme für die betroffenen Medien vor der Löschung des Links durch Google vorgesehen sei.

Schließlich kam es unter der Überschrift „Das EuGH-Urteil im Praxistest“ zur Podiumsdiskussion mit Jan Philipp Albrecht, Mitglied des Europäischen Parlaments, Konstantin Klein, Redaktionsleiter der Deutschen Welle, Jan Kottmann von Google Deutschland und Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Dabei ging es insbesondere um die Position der Verlage bzw. Medien und der Verbraucher sowie die Auswirkungen der Entscheidung für Google. Zum Ende hin wurde auch das Publikum mit Fragen in die Diskussion eingebunden: Ein Teilnehmer wollte wissen, ob nicht Google einen Link automatisch löschen könne, wenn eine vorher definierte Zeit abgelaufen sei. Jan Kottmann wies in seiner Antwort auf die hohen technischen Hürden und Umsetzungsprobleme einer solchen Lösung hin. Till Kreutzer lenkte in seiner Wortmeldung den Blick auf die fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten für Verlage oder andere Publizierende gegen Löschungsentscheidungen von Google: Während sich die Betroffenen hier auf das Persönlichkeitsrecht stützen könnten, bestehe eine vergleichbare Rechtsgrundlage für Publizierende nicht.

Des Weiteren machten Konstantin Klein und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf die Problematik aufmerksam, dass Google die gefilterten Suchergebnisse nur innerhalb der EU anzeige. Da für eine weltweite Löschung die Legitimationsgrundlage fehle, sei es leicht für Nutzer mit gewisser Expertise, diese Begrenzung zu umgehen und die ungefilterten Ergebnisse einzusehen.
Im Anschluss an diese letzten Diskussionspunkte wurde schließlich ein üppiges Buffet serviert und sich an den Tischen noch weiter angeregt ausgetauscht.

(MR)

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