Pro und Contra: Buchpreisbindung auch für eBooks?

Ein Buch, das sich selbst vorliest; eine Zeitung, die neben dem Hintergrundartikel einen entsprechenden Videokommentar der Redaktion einbettet: seit der breitenwirksamen Einführung des sog. eBooks als elektronische Entsprechung der altehrwürdigen Druckerzeugnisse auf Papier rücken diese Szenarien in den Bereich des Vorstellbaren. Dabei offenbart dieses Phänomen die fortschreitende Konvergenz der Medien, bei der einzelne Informationsträger eng verknüpft und als Einheit handhabbar gemacht werden können.

Dazu treten neue Möglichkeiten des Verlags derartiger Produkte und deren Allverfügbarkeit an jedem Ort mit Zugang zu Internet: so ist es heute möglich, ein Manuskript über Dienste wie Smashwords oder Amazon Kindle Publishing ohne nennenswerten Aufwand weltweit elektronisch zu publizieren.

Fraglich ist, ob angesichts dieser Bedingungen eine Buchpreisbindung, wie sie in einigen europäischen Ländern realisiert ist, für eBooks gerechtfertigt ist. Diese Durchbrechung des wettbewerblichen Grundsatzes freier Preisbildung legitimiert sich durch den Schutz literarischer Vielfalt. Durch Umgehung des Preiswettbewerbs soll ein Angebot auch jenseits des Mainstreams ermöglicht werden, das durch kleinere Verlage und Buchhändler unterhalten wird.

Ob es sich bei eBooks überhaupt noch um Bücher iSd Buchpreisbindungsgesetzes handelt, kann bezweifelt werden, insbesondere da eBooks steuerlich als Dienstleistung behandelt werden und so im Gegensatz zu gedruckten Büchern dem regulären Mehrwertsteuersatz unterliegen. (J.H.)

Pro

Das eBook ist angekommen im deutschen Alltag. Ob in der U-Bahn, am Flughafen oder im Café. Menschen, die ihre Bücher auf Kindle, iPad & Co. lesen, finden sich nahezu überall. Die digitale Revolution macht auch vor dem Buchmarkt nicht halt. Gleichzeitig hat diese Entwicklung den Buchmarkt nicht in dem Maße erschüttert, wie es zuvor Musikbranche und Einzelhandel erleben mussten. Denn anders als dort, gilt hier die Buchpreisbindung: Bücher sind nicht dem freien Spiel der Märkte überlassen. Die Buchpreisbindung ist ein Segen, nicht nur für Verlage, Autoren und Buchhandlungen, sondern vor allem für die Leser. Sie verhindert ein ruinöses Preisdumping und sorgt für Dynamik und Vielfalt – gedruckt wie digital. Rund 100.000 Neuerscheinungen pro Jahr und eine Backlist von mehr als einer Million Titeln sprechen für sich.

Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz

Immer wieder wird in Frage gestellt, ob die Buchpreisbindung neben gedruckten Büchern auch für eBooks gilt. Ein altes Sprichwort unter Juristen bringt hier schnell Licht ins Dunkel: „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz“. Und dieser Blick ins Gesetz zeigt: Ja, eBooks unterliegen der Buchpreisbindung. Gem. § 2 I BuchPrG gilt die Preisbindung u.a. für

„Produkte, die Bücher, […] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.“

Es kommt also darauf an, ob das neue Produkt herkömmliche Verlagserzeugnisse ersetzt. Das ist bei eBooks zweifelsfrei der Fall: Ein eBook mit den selben Inhalten wie ein gedrucktes Buch, soll dieses ersetzen. Wer ein eBook kauft, wird auf den Kauf der gedruckten Version in der Regel verzichten.

eBook ist nicht gleich eBook

Sogar eBooks, die über den Inhalt ihres gedruckten Pendants hinaus auch multimediale Elemente beinhalten, können der Buchpreisbindung unterliegen. Es kommt auf die „Substitution von Büchern“ an. Das Lesen muss zwar im Vordergrund stehen. Bilder, Audio- und Videosequenzen können aber zur Veranschaulichung oder zur Erleichterung der Wahrnehmung eingesetzt werden, ohne dass die Buchpreisbindung entfällt (Schulz/Ayar MMR 2012, 655). Auch der BGH hat sich diesem Verständnis in der Entscheidung „NJW auf CD-Rom“ angeschlossen.

Buchpreisbindung auch in Zukunft

Welche Gefahren eine Abschaffung der Buchpreisbindung birgt, zeigt ein Blick über den deutschen Tellerrand. In Großbritannien wurde die Buchpreisbindung 1995 abgeschafft, die Preise für Bücher sind seitdem gestiegen. In Schweden führte die Abschaffung der Preisbindung dazu, dass ca. ein Drittel der belletristischen Neuerscheinungen staatlich subventioniert werden müssen.

In Deutschland ist das Ende der Buchpreisbindung auch für eBooks nicht in Sicht. Nicht nur der BGH hat die Buchpreisbindung anerkannt und gestützt; auch der EuGH sieht die Beschränkung des Preiswettbewerbs durch die Buchpreisbindung mittlerweile als durch zwingende Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt. Die Ansicht der Regierung ist ebenso unmissverständlich: Es sei unerlässlich, „dass eBook-Dateien in Zukunft der Buchpreisbindung unterliegen“, „Das Buchpreisbindungsgesetz kann für uns, für die Bundesregierung, niemals zur Disposition gestellt werden.”, so Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seiner Rede zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse 2009. (J.S.)

Contra

Die Buchpreisbindung im klassischen Buchhandel war immer umstritten. Die Festsetzung der Preise, zu denen Händler Ware verkaufen dürfen, fällt juristisch unter den Begriff „Hardcore-Kartell“, weil so jede Form von Wettbewerb ausgeschaltet wird. Bis auf wenige Ausnahmen fahren alle Branchen heftige Geldbußen ein, wenn sie Preise festsetzen – Verlagen ist es jedoch durch das Buchpreisbindungsgesetz seit Jahrzehnten erlaubt, so zu handeln. Das mag seine Gründe gehabt haben, als man im letzten Jahrhundert unter noch hohem Aufwand dafür sorgen musste, dass Information, Bildung und Kunst in Form von Büchern an möglichst allen abgelegenen Orten des Landes erhältlich waren. Ohne Preisbindung mehr Wettbewerbsdruck, also weniger kleine und weit verstreute Buchhandlungen – so die Theorie. Ebenso sollten die konstanten Preise garantieren, dass weniger erfolgversprechende, aber künstlerisch wertvolle Werke stets finanziert werden konnten. Interessant ist nur, dass in Ländern, in denen die Preisbindung abgeschafft wurde, Bücher insgesamt sogar teurer wurden oder aber die Anzahl der neu verlegten Bücher anstieg. Am Rande sei auch erwähnt, dass bildende Künstler, Musiker und Theater noch nie Kartelle eingehen mussten, um abseits vom Mainstream existieren zu können.

Die Buchpreisbindung war und ist also ein leidiges Thema, denn die Verlage hängen an ihr. Dumm nur, dass sich ein neues Medium in letzter Zeit so wachsender Beliebtheit erfreut und das Konzept noch weiter in Frage stellt: Das eBook. Es soll laut dem Börsenverein des deutschen Buchhandels selbstverständlich auch der Preisbindung unterliegen – das ist aber endgültig nicht mehr nachzuvollziehen.

Das Argument, dass eine Preisbindung erforderlich ist, um eine flächendeckende Erhältlichkeit zu sichern, ist beim eBook sofort vom Tisch – von jedem Ort der Welt aus kann es geladen werden. Bleibt das Argument der Quersubventionierung: Tatsächlich mag es schwer für Verlage sein, die Kosten für Druck, Material und Versand eines Nischenproduktes aufzubringen. Diese Kosten entfallen bei einem eBook aber gerade. Und selbst wenn kein Verlag das Risiko einer Veröffentlichung eingehen möchte, kann jeder Autor sein eBook inzwischen mit wenig Aufwand selbst verlegen – von hier aus sind das nur noch ein paar Klicks. Marktwirtschaftlich ist also eine Preisbindung für eBooks kaum zu halten – wie sieht es juristisch aus?

eBooks – „Bücher im Sinne des Gesetzes“?

Juristisch gesehen fallen eBooks, wie wir sie heute kennen, tatsächlich noch unter § 2 Preisbindungsgesetz: Dort ist alles erfasst, was Bücher „reproduziert oder substituiert“. Aber die eBooks von heute sind praktisch überholt, eine ganz andere Generation steht bereits in den Startlöchern. Das neue Format ePub 3.0 kann Sound, Videos und interaktive Elemente mit dem Text verbinden. Wer ein solches neuartiges Medium noch als „Ersatz“ oder „Reproduktion“ eines klassischen Buches im Sinne des Gesetzes bezeichnen will, der müsste jetzt schon darauf bestehen, dass jede Romanverfilmung der Buchpreisbindung unterliegt. Das Medium eBook wird in naher Zukunft nicht mehr mit dem Medium „Buch“ vergleichbar sein, das dürfte auch den Verlegern längst klar sein.

Preisbindung bei eBooks: “Schuss in den eigenen Fuß

Anstatt bis zuletzt an der Preisbindung festzuhalten, sollten Verlage also schon jetzt eigene, neue Verkaufsmodelle auf den Markt bringen, um sich endlich eine relevante Position neben den so gefürchteten Konkurrenten Amazon und Apple aufzubauen. Ansonsten beginge man sehenden Auges denselben Fehler wie zuvor die Musikindustrie: Sie hielt viel zu lange an überholten Verkaufsmodellen aus der analogen Welt fest. Doch diese Modelle sind nicht nur überholt, sondern auch unverhältnismäßig: Es gibt keinen Grund, für eine einfache Datei dasselbe zahlen zu müssen, wie für ein echtes Buch oder eine CD. Es müssen bezahlbare Streaming-Dienste her, wie sie in der Musikwelt erst mit Jahren der Verspätung eingeführt wurden. Ansonsten werden interessierte junge Leser, die sich Literatur schnell, günstig oder illegal als Raubkopie verschaffen können, weiter abwandern. (M.Sa.)

Das Blog ermöglicht den Studierenden, sich vertieft mit Einzelfragen des Internetrechts zu beschäftigen und ihre juristische Argumentationstechnik zu schulen, indem sie ausdrücklich die Interessen einer Seite vertreten. Die Beiträge geben daher nicht zwingend die persönliche Meinung ihrer Autorinnen und Autoren wieder.
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7 Kommentare zu “Pro und Contra: Buchpreisbindung auch für eBooks?

  1. Für eine Buchpreisbindung bei eBooks hat sich Kulturstaatsminister Neumann auch erst in der vergangenen Woche wieder auf der Leipziger Buchmesse ausgesprochen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2013/03/2013-03-15-bkm-buchpreisbindung.html;jsessionid=9DC6E137A26BDD93F5CD38AFE34D3B87.s4t1?nn=391670

  2. Ist der Vergleich der Romanverfilmung:
    “Das neue Format ePub 3.0 kann Sound, Videos und interaktive Elemente mit dem Text verbinden. Wer ein solches neuartiges Medium noch als „Ersatz“ oder „Reproduktion“ eines klassischen Buches im Sinne des Gesetzes bezeichnen will, der müsste jetzt schon darauf bestehen, dass jede Romanverfilmung der Buchpreisbindung unterliegt.”
    nicht ein wenig zu weit hergeholt?
    Meines Erachtens sind, wie auch gesagt worden ist, gerade die aktuellen e-books mit den klassischen Büchern vergleichbar. Es ändert sich ja nur das Medium, nicht der Inhalt. Ergänzt man diesen Inhalt mit multimedialen Inhalten zu umfangreicheren (dickeren?) Büchern mit Zusätzen dürfte zunächst keine andere rechtliche Bewertung vorgenommen werden. Schließlich ändert sich der Inhalt nicht und in dem (noch existierenden) nicht digitalen Buch kann ich auch Audio-CDs oder andere CDs zur Unterstützung hineinlegen (wohlmöglich mit entsprechender Benutzungsanleitung).
    Erst wenn das “Buch” nicht mehr als solches zu erkennen ist, weil der Inhalt/Text zu sehr hinter dem Multimedia-Teil zurücktritt, könnte die Bewertung anders ausgehen. Aber spricht man dann nicht schon von einem Multimedia-Werk i.S.d. Urheberrechts? In diesem Fall dürfte es ja dann schon der Sache nach nicht mehr als “Reproduktion” oder “Ersatz” des klassischen Buches gelten, sondern eher einer Bearbeitung in ein neues Medium entsprechen. Und folglich nicht mehr unter das Preisbindungsgesetz fallen.

  3. „Produkte, die Bücher, […] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.“

    Könnte man hier nicht sagen, dass E-Books aus den angeführten Gründen (Verschleiß etc.) gar nicht erst erfasst werden?

  4. Wahrscheinlich wird sich die Buchpreisbindung für e-Books auf Dauer nicht durchsetzen. Spätestens, wenn die Verlage merken, dass sie auf diesem Weg nicht marktfähig bleiben können, wird die Diskussion fallen gelassen. Leider war das gesamte Verlagswesen bis heute in seiner Entwicklung eher träge wodurch es nun schwer ist, alles auf diesen neuen und wesentlich schnellere Markt umzustellen. Jedoch ist hier auch positiv zu vermerken, dass sogar kleine Verlage bereits erste Schritte in die digitale Richtung machen (http://www.frieling.de/online-lesen).
     

    • Die Buchpreisbindung soll nicht nur die Verlage schützen, sondern auch den Buchhandel. Das kommt in der Betrachtung oben zwar vor, aber etwas zu kurz. Ziel ist es, dass a) eine Vielfalt an Themen und Meinungen in Form möglichst vieler Publikationen erscheint und b) diese auch wirklich in der Fläche (!) verfügbar ist. „… zentrale normative Leitvorstellung zur massenmedialen Funktionserfüllung in einem demokratischen politischen Prozeß [!] und die Gewährleistung der Pluralität … oberstes politisches Ziel des Mediensystems“ (UWER, DIRK: Medienkonzentration und Pluralismus im Lichte des europäischen Massenrechts der Pressefreiheit. Nomos : Baden-Baden, 1998). Eine Pluralität der Inhalte ist nur sinnvoll, wenn sie auch überall zugänglich ist. Man darf nicht vergessen, dass es auch heute noch Menschen geben soll, die nicht im Internet zu Hause sind. Auch diese Menschen sollen Zugang zu Büchern haben, was nur über den stationären Handel funktioniert.
      So ganz geht dieser Plan allerdings nicht auf, denn trotz Buchpreisbindung geben immer mehr stat. Buchhändler auf oder konzentrieren sich auf die Präsentation von Mainstream.
      – die Buchpreisbindung sorgt nur dafür, dass ein Buch/E-Book immer und überall das gleiche kostet. Die Preise machen aber die Verlage und diese können die Buchpreisbindung nach 18 Monaten beenden. Danach könnte der Verlag seine Werke entweder preisgebunden billiger verkaufen oder aber ganz auf die Bindung verzichten. Die Preisbindung unterbindet den Preiswettbewerb also nur im Zusammenspiel mit den Verlagen.
      – @jh: die Idee mit dem digitalen Verschleiß ist nicht schlecht. Einen solchen gibt es aber bei einem E-Book nicht. Eine digitale Datei funktioniert oder sie funktioniert nicht. Dazu gibt es meines Wissens bereits Urteile. Mängelexemplare laut Preisbindung gibt es nicht.
      @ t. ho.: es geht um den zentralen Bestandteil des Werkes. Ergänzende Filme, Bilder, Musik usw. bauen eben doch nur auf dem Textinhalt als Primat des Werkes auf. Wenn sie ohne ihn keinen Sinn ergeben bzw. es keinen Grund gebe, sie ohne den Text zu einem eigenen Werk zusammenzustellen, dann sind multimediale Zugaben wohl kein Weg zur Umgehung der Preisbindung.
      @ MSE: guter Punkt. tatsächlich geht die Diskussion um die Preisbindung von E-Books gerade in eine neue Runde. Was ist in Zeiten der rein digitalen Publikation “buchhandelstypisch” oder “verlagstypisch”? Neuerdings werden bspw. Mindestauflagen als Merkmal herangezogen. Es wird spannend. 
      Insgesamt wird sich die Sache vielleicht aber auch ganz anders entwickeln, die Ansätze sind bereits erkennbar. Das gedruckte Buch hat man gekauft und wurde sein Eigentümer (zumindest des jeweiligen physischen Exemplars). An E-Books erwirbt man kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht. Wahrscheinlich werden sich die Wertevorstellungen der Leser dahigehend ändern, dass Eigentum und Lesespaß einander nicht bedingen. Der nächste große Trend könnte daher die digitale Ausleihe sein, die ja mit dem früher erforderlichen Gang in eine lokale Bücherei nichts mehr zu tun hat. Gegenüber dem Nutzungsrecht am E-Book hat sie kaum Nachteile (außer vielleicht der Notwendigkeit, das Buch innerhalb einer definierten Zeit zu lesen).
      Mehr zum Thema Preisfindung und Preisbindung hier: http://elektrischlesen.de/warum-sind-e-books-so-teuer/

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