Pro und Contra: Wozu Netzneutralität?

Immer häufiger wird in letzter Zeit von einem Kampf um ,das offene Internet‘ gesprochen. Gegenstand dieser Auseinandersetzung ist eines der aktuellsten Probleme der Informationsgesellschaft: Die Netzneutralität.

Eine einheitliche Definition des Begriffs der Netzneutralität findet sich nicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages versteht darunter:

„Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“

Das sog. Best-Effort-Prinzip soll dabei eine Ungleichbehandlung von Diensten – seien es Videotelefonie, Filesharing-Plattformen oder Musik-Streaming-Anbieter – verhindern.

Andere wiederum sehen die einseitig durch den Kunden gewollte Ungleichbehandlung von verschiedenen Datenmengen als mit der Netzneutralität noch vereinbar an. Der Kunde dürfe über die bevorzugte Gleichbehandlung der Daten bestimmen und so die Kontrolle behalten. Hintergrund sind dabei technisch benötigte durchgängige Verbindungen bei z.B. Internet-Telefonie und unterschiedliche Anwendungsprioritäten. Der Chaos Computer Club konkretisiert die Netzneutralität dahingehend, dass “kein Zugangsanbieter […] nach inhaltlichen Kriterien Einfluß auf die Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite der weitergeleiteten Daten nehmen“ darf.

Im Bereich der Mobilfunktechnologie gilt das Prinzip der Netzneutralität bereits heute nur eingeschränkt. Bei verschiedenen Anbietern werden datenintensive Dienste wie Skype nicht von den Internettarifen umfasst bzw. nur gegen Aufpreis angeboten. (T. Ho.)

Pro

Mit dem Slogan „All bits are created equal“ wird die ideelle Botschaft der Netzneutralität auf den Punkt gebracht: Die unterschiedslose Behandlung aller Datenströme im Netz ist eine entscheidende Voraussetzung für Chancengleichheit, Meinungsfreiheit und einen offenen Diskurs, kurz: für ein demokratisches Internet. Allein ein Internet, das frei ist von technischen Diskriminierungen wie Geschwindigkeits- und Erreichbarkeitsbeschränkungen, der Blockierung von Diensten und Inhaltskontrollen, kann eine demokratische öffentliche Meinungsbildung und die Innovationsfreiheit im Internet gewährleisten (Holznagel/Ricke DuD 2011, 612). Nutznießer der Netzneutralität sind alle Endnutzer, Plattformbetreiber und Diensteanbieter. Denn sie können sich sicher sein, dass ihre Inhalte ohne Rücksicht auf politische oder wirtschaftliche Interessen übertragen werden. Und wem schadet die Netzneutralität? Niemandem – außer den wirtschaftlichen Interessen der ISPs (z.B. 1&1, Vodafone etc.) und Netzbetreiber.

Gefährdungen der Netzneutralität und ihre Folgen

„Uns gehört die Infrastruktur. Wir sollten entscheiden, wer sie benutzt. Ganz einfach. Warum sollte da irgendjemand reinreden?“
Hannes Ametsreiter, CEO der Telekom Austria

Neue technische Möglichkeiten  (insb. die Deep Packet Inspection, DPI) ermöglichen es den Netzbetreibern und ISPs erstmals, den Datenverkehr in Echtzeit auf bestimmte inhaltliche Merkmale zu untersuchen und in ihrem Sinne zu manipulieren (Görisch EuZW 2012, 495). Netzbetreiber und ISP versuchen damit, zu Lasten der Netzneutralität Profite zu erwirtschaften. Wie weit eine solche Manipulation gehen kann, zeigt die Blockierung des trafficintensiven VoIP-Dienstes Skype durch die Telekom im Jahr 2009. Das wirtschaftliche Kalkül des Netzbetreibers wird hier offenbar: Fraglos hat die Telekom ein handfestes Interesse daran, das eigene Geschäftsmodell der Festnetztelefonie zu fördern und nicht zugunsten einer kostenlosen Internetkommunikation aufzugeben (Frevert MMR 2012, 510). Nach dem Willen der Netzbetreiber sollen Endnutzer und Diensteanbieter wie YouTube oder Skype künftig für die Internetnutzung abhängig von der Übertragungsgeschwindigkeit bezahlen – flüssiges Videostreaming oder störungsfreie Internettelefonie wären nur nach der Entrichtung eines abgestuften Entgelts möglich (Holznagel/ Ricke DuD 2011, 612).

Unabhängig davon, wie ein solches „Bezahlinternet“ konkret ausgestaltet wird, sind zahlreiche negative Folgen bereits jetzt abzusehen. Die Befürchtungen reichen von einem Ende des offenen Diskussionsprozesses durch eine „digitale Zweiklassengesellschaft“ (Frevert MMR 2012, 512) über fundamentale Wettbewerbsverzerrungen bis hin zu einer Zementierung bestehender struktureller Ungleichheiten, da in armen Regionen die finanzielle Belastung für einen schnellen Zugang zum Internet deutlich schwerer wiegt.

Rechtliche Dimension der Netzneutralität

Die Einschränkung der Netzneutralität ist auch rechtlich problematisch. Betroffen ist vor allem der Grundsatz der kommunikativen Chancengleichheit aus Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1. Schon nach dem Blinkfuer-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts soll der kommunikative Meinungswettbewerb allein auf „geistige Argumente“ und die „Überzeugungskraft von Darlegungen […]“ gestützt sein. Gegen diesen Grundsatz würde eine Priorisierung bestimmter Meinungsinhalte unter Benachteiligung anderer Inhalte verstoßen. Die Chancen, dass alle in gleichem Maße an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben können, wären erheblich verringert. Auch die Analyse aller versendeten Datenpakete mittels der DPI ist fragwürdig: Die inhaltliche Überwachung der Datenpakete stellt einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG dar. Sie birgt zudem die Gefahr, dass sich Dritte Zugang zu den beinhalteten Informationen verschaffen. (J. S.)

Contra

Das Internet ist einem stetigen Wandel unterworfen. Vor 15 Jahren konnte noch kein Mensch absehen, welche neuen Nutzungsmöglichkeiten aufkommen würden und welche unvorstellbar große Menge an Daten versendet und verarbeitet werden könnten. Und genauso kann heute kein Mensch absehen, welchen Wandel das Internet in den nächsten 15 Jahre durchlaufen wird. Feststeht nur, dass sich der Trend zur Erhöhung des transportierten Datenvolumens weiter fortsetzt. Theoretisch steht diesem Prozess keine technische Schranke im Weg. Die einzige Schranke, die sich auftun könnte, ist die Netzgemeinde selbst. Ihre Forderungen, das Netz in seiner jetzigen Form beizubehalten und dem Wandel nicht in angemessener Weise anzupassen, führen in eine Sackgasse.

In diesem Streit um die sogenannte Netzneutralität gibt es im Wesentlichen zwei Anknüpfungspunkte: Auf der einen Seite das Netz selbst und auf der anderen Seite die Finanzierung des Netzes.

Ausgehend vom Netz lässt sich zunächst anführen, dass die Internet Service Provider (ISP) als Eigentümer grundsätzlich selbst über die Art und Weise des Funktionierens entscheiden dürfen sollten (Frevert MMR 2012, 510, 512). Das ist eines der wichtigsten Befugnisse des Eigentums. Ohne klare, entgegenstehende gesetzliche Vorgabe ist nicht einzusehen, warum die ISPs bei der Gestaltung der Funktion ihrer Netze anders behandelt werden sollten als andere Eigentümer.

Zugleich haben die ISPs die Pflicht, für das problemlose Funktionieren des Netzes Sorge zu tragen. Das können sie nur dann, wenn sie flexibel auf die Veränderungen des Marktes reagieren. Blieben die Netze starr, so könnte das problemlose Funktionieren der Netze in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden.

Beachtet werden muss zudem, dass sich die Diversität der angebotenen Dienste in der Vergangenheit stetig erhöht hat (Martini VerwArch 2011, 315, 316). So gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Angeboten, die gänzlich unterschiedliche Anforderungen an die Netze stellen. Allein Google ist für sechs Prozent des weltweiten Internetaufkommens verantwortlich. Gleichzeitig kommt das Unternehmen aber nur für einen Bruchteil der Transportkosten auf, da es dieselbe Pauschale zahlt wie alle anderen (Koenig/Visbeck MMR 2011, 443, 444). Hier wird also grundsätzlich Ungleiches gleich behandelt. Das macht die Netze ineffizient und schafft eine widersprüchliche Situation, in der die Netzanbieter ihrer Pflicht, für die Funktion des Netzes Sorge zu tragen, nicht gerecht werden können. Daran kann die Netzgemeinschaft selbst kein Interesse haben.

Hinzu treten Gründe finanzieller Natur. Als privatwirtschaftliche Unternehmen müssen die ISPs selbstverständlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen handeln. Da die Kosten für den Netzausbau wieder erwirtschaftet werden müssen, bedarf es einer Umstellung des Entgeltmodells, die den hohen Investitionen in den Netzausbau Rechnung trägt. Ohne diese Möglichkeit der Refinanzierung würde jeder Anreiz für den weiteren, nötigen Ausbau der Netze fehlen. Die logische Konsequenz, nämlich ein stagnierender Innovationsprozess, kann nicht Ziel der anderen Beteiligten sein. Viel mehr liegt es im Interesse aller Beteiligten, den Ausbau der Netze schnellstmöglich voranzutreiben.

Ein weiterer Aspekt tritt bei der Betrachtung der Marktstruktur hinzu. Große Anbieter von Inhalten benötigen weitaus größere Anteile am Datenverkehr als beispielsweise private Nutzer (vgl. Libertus/Wiesner MP 2011, 80 f.). Allerdings würden die Kosten nach einem neutralen Grundsatz nicht nach diesen Anteilen, sondern pauschal berechnet. Dass dieser Umstand nicht gerecht ist, liegt auf der Hand. Gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass größere Anbieter eine deutlich stärkere Wirtschaftsleistung aufweisen und somit zu einer erhöhten Kostentragung im Stande wären.

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass verschiedene Modelle für das Erreichen der oben genannten Ziele denkbar sind. Nicht alle greifen gleich stark in den Handlungsspielraum der Beteiligten ein. So sind Modelle vorstellbar, die mehrere, gesetzlich klar definierte Beförderungsklassen für Datenpakete vorsehen, sodass willkürliche Handlungen seitens der ISPs ausgeschlossen wären.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die unterschiedliche Behandlung von ungleichen Beteiligten und ungleichen Datenpaketen nur konsequent und sogar notwendig ist, wenn in Zukunft ein effizientes und störungsfreies Funktionieren der Netze bei einer faireren Verteilung der finanziellen Lasten gewährleistet werden soll. (E. K.)

Das Blog ermöglicht den Studierenden, sich vertieft mit Einzelfragen des Internetrechts zu beschäftigen und ihre juristische Argumentationstechnik zu schulen, indem sie ausdrücklich die Interessen einer Seite vertreten. Die Beiträge geben daher nicht zwingend die persönliche Meinung ihrer Autorinnen und Autoren wieder.
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8 Kommentare zu “Pro und Contra: Wozu Netzneutralität?

    • Wenn es Gründe für eine Differenzierung der Quality of Services gibt, um in Anbetracht eines steigenden Datenvolumen das Übertragungsnetz effizienter zu gestalten, dann gilt dasselbe Argument für DPI – DPI ist die Grundlage der Datenanalyse und der Möglichkeit der Differenzierung von Datenpaketen.

  1. Was ließe sich denn entgegnen, wenn die Netzbetreiber lediglich von den Unternehmen, wie z.B. Skype, bei einer deutlich überdurchschnittlichen Netznutzung höhere Gebühren verlangen würden, nicht jedoch von den Privatkunden. So könnten sie dann ihren höheren “Aufwand” kompensieren und die Daten zu einer einheitlichen Geschwindigkeit transportieren bzw. die Geschwindigkeit nicht drosseln.

    • Mit Verkauf der Anschluesse haben die ISPs bereits die Chance zur vernuenftigen Monetarisierung der zur Verfuegung gestellten Infrastruktur und Finanzierung ihres Geschaeftsmodells erhalten. Es steht zudem zu befuerchten, dass die Anbieter bestimmte missliebige technische Innovationen (wie etwa WhatsApp) bei funktionaler Konkurrenz zu ihrem Produktsortiment nicht weiter uebertragen oder den Zugang bereits im vornherein auf akkreditierte Zugangspartner beschraenken. Dies wird der Bedeutung des Internet als integral meinungsbildendem Medium nicht gerecht, zumal in einer demokratisch (die Hoffnung stirbt zuletzt) Gesellschaftsordnung.
      Viele innovative Ideen in der Technikbranche (lies: “Start-Ups” als Speichelwort) werden mit derartigen Rahmenbedingung kaum zurechtkommen, insbesondere wenn diese kommunikative Konkurrenzprodukte oder gar -konzepte zu denen der grossen Anbieter entwickeln. Die Investitionen solcher Unternehmungen ist abhaengig von dem diskriminierungsfreien Transport von Datenpaketen; reglementierter Zugang bedeutet letztlich Entzug der Geschaeftsgrundlage in vielen Faellen. Deutschland, ein Ort der Zukunftstechnik? Deutschland, ein Ort der politischen Schizophrenie!

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