Wer muss zahlen, wenn über einen Internetanschluss illegal Filme oder Musik heruntergeladen wurden? Zunächst wird in solchen Fällen mithilfe der IP-Adresse, von der aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, der jeweilige Anschlussinhaber ermittelt. Aber Anschlussinhaber und Rechtsverletzer sind nicht notwendig identisch. Oftmals nutzen mehrere Personen einen WLAN-Router und transferieren Daten über ein und dieselbe IP-Adresse. Ermittelt werden kann allein der Anschlussinhaber – wer tatsächlich die Rechtsverletzung begangen hat, ist nicht feststellbar. Nach der BGH-Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ besteht eine „tatsächliche Vermutung“, dass der Täter auch der Anschlussinhaber sei. Kann der Anschlussinhaber jedoch darlegen, dass die Rechtsverletzung ohne sein Wissen oder Zutun erfolgte, so haftet er nicht als Täter oder Teilnehmer. Weiterlesen…